Jan Böhmermann: Waffen-Eklat! Bei Verstoß droht Haftstrafe

Jan Böhmermann: Waffen-Eklat! Bei Verstoß drohen ihm bis zu 3 Jahre Haftstrafe

Jan Böhmermann sorgt mit einem abgefeuerten Luftgewehr im "ZDF Magazin Royale" für Aufsehen – nun ermittelt die Polizei wegen möglicher Verstöße gegen das Waffengesetz.

Weil er ein Gewehr im TV abfeuert: Polizei ermittelt gegen Jan Böhmermann

Er liebt es zu provozieren, doch ist Jan Böhmermann (43) mit dieser Ausgabe seines "ZDF Magazin Royale" womöglich zu weit gegangen? Für einen kritischen Beitrag über den deutschen sowie internationalen Adel, von denen einige Mitglieder bis heute in der Wildnis jagen, verkleidet sich der Satiriker als Jäger - inklusive Luftgewehr. Letzteres feuert er sogar während der Aufzeichnung ab!

Im Fernsehen sind dabei tatsächlich Schüsse zu sehen, bei denen sogar jeweils eine kleine Flamme an der Mündung des Laufes erkennbar ist. Dabei handelt es sich laut "Bild" offenbar um einen Special Effekt der ZDF-Produktion. Dennoch scheint die Tatsache, dass Jan Böhmermann während der Show mit einem Gewehr hantiert und dabei zum Ende der Sendung sogar durchs Studio wandert, alarmierend zu sein. Zumindest in den Augen der Polizei Köln, die soll jetzt nämlich Ermittlungen gegen den Fernsehmoderator eingeleitet haben.
Gegenüber "Bild" bestätigt Polizeisprecherin Annemarie Schott: "Das für Straftaten nach dem Waffengesetz zuständige KK 15 hat die Ermittlungen in diesem Fall aufgenommen. Für die Verwendung von Waffen während Filmaufnahmen gelten besondere Bestimmungen. Es wird geprüft, um was für eine Waffe es sich gehandelt hat und ob durch die Verwendung der Waffe ein Verstoß gegen das Waffengesetz oder andere Vorschriften vorgelegen hat."

Im Ernstfall könnten ihm Geld- und sogar Haftstrafen drohen

Wer ein Luftgewehr wie das, was Jan Böhmermann während seiner ZDF-Show abgefeuert hat, in der Öffentlichkeit führen möchte, benötigt laut Strafrechtsexperte Professor Dr. Bernd Heinrich einen Waffenschein. Ob der TV-Star einen solchen besitzt, ist nicht bekannt. "Ausgenommen ist die eigene Wohnung bzw. eigene Geschäftsräume oder das eigene befriedete Besitztum. Offen bleibt hier, ob das TV-Studio als eigener Geschäftsraum oder eigenes befriedetes Besitztum angesehen werden kann", erklärt der Professor der Universität Tübingen. Außerdem sei noch völlig unklar, ob das Gewehr aus der "ZDF Magazin Royale"-Ausgabe eine funktionsfähige Waffe oder nur eine Attrappe sei.
Sollte es sich jedoch wirklich um ein funktionsfähiges Gewehr handeln, das in der Öffentlichkeit abgefeuert worden ist, liegt ein Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Dann würden Jan Böhmermann Geldstrafen oder sogar Haftstrafen bis zu drei Jahren drohen.

Das "ZDF Magazin Royale" läuft immer freitags um 23 Uhr im ZDF und der ZDF-Mediathek.

Verwendete Quelle: Bild