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Abzocke im Onlineshop: Darauf solltest du achten
Du hast nichts bestellt, bekommst aber eine Mahnung? Oder aber die Rechnung in einer Lieferung fällt deutlich höher aus als gedacht? Jetzt nur nicht gleich zahlen!
Betrug beim Online-Shopping
Die schöne Strickjacke im Onlineshop gab's im Sale supergünstig. Als sie geliefert wird, kommt mit der Rechnung die böse Überraschung: Hier steht der reguläre Preis. Und nun? Nicht korrekte Forderungen wie diese gibt es leider häufig – sogar Rechnungen für Käufe, die man gar nicht getätigt hat! Ob Betrug oder Versehen: Lege schnell Widerspruch ein.
Stell sicher, dass dein Widerspruch ankommt
Wichtig ist, dein Veto innerhalb von zwei Wochen schriftlich einzulegen. "Ein mündlicher oder telefonischer Widerspruch reicht nicht aus, da du diesen später kaum noch beweisen kannst", so Rechtsanwalt Thomas Hollweck, Spezialist für Verbraucherrecht in Berlin (www. kanzlei-hollweck.de). Schicke den Widerspruch am besten per Einschreiben mit Rückschein oder als Fax mit einer Sendeberichts-Bestätigung – auf keinen Fall in einem normalen Brief per Post! Sonst hast du keinen Beleg als Beweis. Der schriftliche Widerspruch ist auch nötig, damit die Firma genau weiß, warum du nicht zahlen willst.
Denke bei deinem Schreiben an alle Details
Mit dem Widerspruch gilt die Rechnung als "bestritten". Solche Fälle dürfen weder bei der Schufa noch bei einem Inkassobüro landen. Sollte es doch mal einen Schufa-Eintrag geben, kannst du diesen dank deines Beweises rückgängig machen lassen. Für den Widerspruch nutze am besten den Musterbrief. Datum, Betrag und Nummer der Rechnung exakt nennen. Namen, Anschrift und Kundennummer nicht vergessen! Das Unternehmen muss deutlich sehen, wer schreibt und warum die Rechnung nicht akzeptiert wird. Zahle den ausstehenden Betrag keinesfalls! Kommt doch eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassobüro, schreibe zurück, dass du widersprochen hast. Lege eine Kopie deines Schreibens bei.
Zahle auf keinen Fall, bis alles geklärt ist
"Im Idealfall kümmert sich das Unternehmen schnell um deinen Forderungswiderspruch und klärt die Fehler auf", so der Anwalt. Dann kannst du den reduzierten Preis zahlen und alles ist erledigt. Ändert die Firma die Rechnung nicht, muss sie das begründen. Ist der Grund nicht ausreichend oder nicht nachvollziehbar, halte den Widerspruch aufrecht. Erst zahlen, wenn alles restlos geklärt ist.
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Verwendete Quellen: IN