Bildungsurlaub: Das steht dir als Arbeitnehmer zu

Bildungsurlaub: Das steht dir als Arbeitnehmer zu

Wer sich weiterbilden will, ist nicht nur auf die Angebote des eigenen Unternehmens angewiesen. Mach dich schlau – auch dein Arbeitgeber wird davon profitieren!

Frau vor Laptop
Ein Sprachkurs im Ausland bringt Teilnehmende nicht nur beruflich weiter. Aber auch Computer- oder Rhetorikkurse sind sehr beliebt.© iStock

Ich bin mal auf Bildungsurlaub !

Etwas Neues lernen, sich beruflich oder persönlich weiterbilden – da denken die meisten von uns an Kurse an der Volkshochschule oder an das Seminarangebot des Arbeitgebers. Es geht aber auch anders: Ein Sprachkurs direkt in Spanien, Stressbewältigung am Strand oder Yoga in den Bergen – all das ist ebenso möglich und kann dank des sogenannten Bildungsurlaubs Realität werden – eigentlich.

Nur keine Scheu vorm Nachfragen! 

Denn viele wissen nicht, dass es so eine Möglichkeit überhaupt gibt; sie haben Angst, den Chef danach zu fragen, kennen ihre Ansprüche darauf nicht – oder sie fürchten, dass ihnen dadurch Nachteile im Betrieb entstehen. Höchste Zeit also, sich mit diesem Thema einmal näher zu befassen.

Art der Weiterbildung ist gesetzlich geregelt 

In Deutschland haben Arbeitnehmer per Gesetz Anspruch auf fünf Tage Auszeit pro Jahr für Weiterbildungen – zusätzlich zum vertraglich vereinbarten "Erholungsurlaub". Diese Zeit wird auch "Bildungsfreistellung" oder "Bildungszeit" genannt. Es gibt sie in allen Bundesländern mit Ausnahme von Sachsen und Bayern. Dabei stellt das Unternehmen den Beschäftigten für den Zeitraum des Bildungsurlaubs frei und zahlt weiterhin das Gehalt. 

Ein kleiner Haken dabei ist: Für das Seminar an sich, die Anreise und Unterkunft musst du selbst die Kosten tragen. Immerhin: Deine eigenen Kosten für die Weiterbildung kannst du im Nachzug als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Die Art der Weiterbildung muss nicht in direktem Bezug zum Beruf stehen. So sind beispielsweise auch Seminare für mentale oder körperliche Gesundheit denkbar.

Gute Argumente vor der Antragstellung überlegen 

Überlegen dir im Vorfeld gut, welche Art von Bildungsurlaub für dich geeignet ist. Je besser deine Argumente, desto leichter kannst du den Chef davon überzeugen. Zum einen profitiert er durch dein neu erworbenes Wissen, das du dem Unternehmen zur Verfügung stellst – zum andern tragen Gesundheitskurse wie Stressmanagement oder Yoga dazu bei, deine Arbeitsleistung zu steigern und späteren Ausfällen vorzubeugen.

Auch möglich: Anspruch für zwei Jahre ansammeln 

Wichtig zu wissen: Obwohl du ein Recht auf Bildungsurlaub hast, kann der Arbeitgeber diesen aus betrieblichen Gründen ablehnen, etwa bei Personalknappheit. Tausch dich deshalb rechtzeitig mit ihm aus. Lehnt er ab? Lass dir das schriftlich geben und prüf dann mit fachlicher Unterstützung – am einfachsten durch den Betriebsrat – ob die Ablehnung rechtens ist.

Erkundige dich vorab auch zur Beantragungsfrist in deinem Bundesland. In Thüringen etwa muss der Antrag acht Wochen vorher eingereicht werden, in Sachsen-Anhalt sind es sechs Wochen. Was brauchst du dazu? Alle Unterlagen des Veranstalters und ein formloses Schreiben, in dem du deinen Anspruch auf Bildungszeit geltend machst! Viele Kurse dauern länger als fünf Tage. Da ist es ein großer Vorteil, dass man seinen Anspruch über zwei Jahre ansammeln kann. Angebote und weitere Infos findest du unter: www.bildungsurlaub.de

Noch mehr Infos zum Thema Arbeit und Co. findest du in der aktuellen IN – jeden zweiten Mittwoch neu am Kiosk erhältlich!

Verwendete Quellen: IN