ESC 2025: Vorwurf gegen Abor & Tynna - Verstößt der deutsche Song gegen die Regeln?

Es ist offiziell: die Geschwister Abor und Tynna werden Deutschland beim ESC dieses Jahr vertreten. Seit das bekannt ist, hagelt es von den Fans auf Social Media Kritik. Doch das ist nicht alles: Es wird diskutiert, ob der deutsche Song gegen die Regeln des ESC verstößt.

Selfie von Tynna, tritt mit Bruder dieses Jahr für Deutschland bei ESC an
Tynna und ihr Bruder Abor haben den Vorentscheid gewonnen und treten dieses Jahr für Deutschland beim ESC an.© Instagram / aborundtynna

ESC-Kandidaten Abor und Tynna: Autotune bei Live Performance von "Baller"?

Dieses Jahr wird Deutschland beim ESC erneut von Geschwistern vertreten. Abor (27) & Tynna (24) gewannen den Vorentscheid, der am 01. März stattfand. Allerdings ist nicht jeder so begeistert. Auf Social Media hagelt es für die Beiden massiv Kritik, denn viele sind sich sicher, dass Deutschland mit diesem Song schlecht abschneiden wird. "Wir ballern uns wieder auf den letzten Platz", kommentierten Nutzer unter einem ihrer Posts auf Instagram und nannten die Sängerin obendrein "gesanglich schwach".

Aber nicht nur deswegen sind die Geschwister zur Zeit ein ziemlich großes Gesprächsthema. Auch wegen des vermeintlichen Regelverstoßes, stehen sie zurzeit im Fokus. Vorgeworfen wird ihnen die Nutzung von Autotune während einer Live Performance.

Abor & Tynna: Regelverstoß oder nicht?

Der heiß diskutierte Part des Songs, um den es sich handelt, ist der Refrain "Ich balalalalalalalaller Löcher in die Nacht", der offenbar mit AutoTune - einem Audioeffekt zum Tonhöhen bearbeiten - erstellt wurde. Die Nutzung von AutoTune ist beim ESC jedoch verboten ... oder?

Ja und nein, denn für Aufnahmen im Studio ist der Audioeffekt durchaus erlaubt. Bei Live Performances sieht das Ganze anders aus: das Verändern von Tonhöhen ist verboten. Es wird lediglich gestattet, AutoTune in bestimmten Stellen eines Songs zu verwenden - wie es in "Baller" getan wurde - sofern es nicht den Gesangston des gesamten Liedes korrigiert. Der Stottereffekt des deutschen Teilnehmersongs ist damit also erlaubt.

Nicht der Effekt ist das Problem sondern die Performance

Der entscheidende Punkt, ob “Baller” für den ESC zugelassen wird, liegt nicht im AutoTune-Effekt selbst. Vielmehr könnte der Auftritt das Problem sein. Bei Live-Performances ist Lippensynchronisation verboten. Bearbeitete Stellen dürfen im Hintergrund laufen, aber die Teilnehmenden dürfen nicht so tun, als würden sie diese live singen.

Tynna hat jedoch genau das teilweise gemacht. Während die 24-Jährige im Halbfinale über die "balalalalalalalaller"-Textstelle sang - obwohl sie vom Band kam - verzichtete sie im Finale des Vorentscheids auf die Passage.

Gegen Ende ihres Auftritts integrierte sie erneut live gesungene Passagen zusätzlich zur Bandaufnahme, was die Illusion erweckte, dass auch die Aufnahme live gesungen wurde. Nach der Show erklärte die Sängerin, dass sie krank gewesen sei und deshalb den Refrain ausgelassen hatte. Der WDR berichtete ebenfalls, dass sie aufgrund einer Erkältung auf Lip-Sync zurückgriff. Ob der Auftritt letztendlich regelkonform ist, wird die Performance im Finale des ESCs zeigen.

Verwendete Quellen: Instagram