Kettensägen-Prozess: Jens Lehmann zur Geldstrafe verurteilt
Das Urteil ist gefallen! Wegen eines Nachbarschaftsstreits musste sich Jens Lehmann (54) seit einiger Zeit vor Gericht verantworten. Nachdem das Urteil im Dezember 2023 gegen den ehemaligen Torwart der deutschen Fußballnationalmannschaft ausgefallen war, legte er Berufung ein und plädierte weiterhin auf Freispruch. Heute (27. September) fand der erste von insgesamt vier angesetzten Verhandlungstagen im Berufungsverfahren statt, wo es zu einer überraschenden Wende kam. Wie die "Bild" berichtet, bekannte Jens Lehmann sich dort wegen des Vorwurfs der Sachbeschädigung und versuchten Betrugs für schuldig.
Bereits im Dezember vergangenen Jahres wurde er vom Amtsgericht Starnberg zu seiner Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2.000 Euro, also insgesamt 420.000 Euro verdonnert. Nun muss er erneut in die Tasche greifen. Die Strafe fiel allerdings deutlich geringer aus. Jens Lehmann wurde zu 150 Tagessätzen à 900 Euro verurteilt - macht insgesamt 135.000 Euro!
Der Fall
Doch was war überhaupt passiert? Jens Lehnmann wurde vorgeworfen, mit einer Kettensäge in die Garage seines Nachbarn eingedrungen zu sein, wo er mutwillig den Dachbalken angesägt habe. Der Grund dafür: Der 54-Jährige wollte freie Sicht auf den Starnberger See. Die Garage jedoch verdeckte ihm die schöne Aussicht ...
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