Marc Terenzi: Er will erneut for Gericht - "Ich werde meine Unschuld vor Gericht beweisen"
Marc Terenzi (45) sorgt derzeit für mächtig Wirbel. Neben den Trennungsgerüchten um ihn und Verena Kerth (42) soll es nun auch noch erneut vor Gericht gehen. Dabei klagt Marc jedoch nicht, sondern ist der Angeklagte. Dennoch will er selbst freiwillig erneut in den Saal - um seinen Ruf zu retten. Seine Ex-Freundin Anja R. hatte ihn Anfang des Jahres vor Gericht gebeten. Der Vorwurf: Sexuelle Belästigung ihrer damals 15-jährigen Tochter im Jahr 2022. Terenzi soll der Teenagerin damals an den Po gefasst haben, was er jedoch bestreitet. Im März wurde das Verfahren eingestellt, beide Seiten hätten sich auf einen Täter-Opfer-Ausgleich geeinigt. Jenes besagte, dass Terenzi innerhalb von drei Monaten das Gespräch mit dem Mädchen suchen sollte. Doch das scheint er nicht getan zu haben.
Gegenüber "Bild" erklärte der 45-Jährige nun, nicht zufrieden mit dem Täter-Opfer-Ausgleich zu sein: "Ich will keinen Täter-Opfer-Ausgleich. Ich bin kein Täter, will einen Freispruch erster Klasse. Ich werde meine Unschuld vor Gericht beweisen. Es war das schlimmste Jahr meines Lebens, ich konnte ein Jahr nicht arbeiten."
Klägerin hat "nichts anderes von ihm erwartet und nicht geglaubt, dass Einsicht von ihm kommt"
Und auch Terenzis Anwalt Dr. Andreas Hohnel (56) erklärte gegenüber der Zeitung, wie der Prozess das Leben seines Mandanten beeinflusst: "Mein Mandant erhält nach wie vor keine Aufträge. Dies liegt auch daran, dass die Kindsmutter nach der letzten Verhandlung im Internet verbreitet hat, Marc sei Täter, sonst gebe es keinen Täter-Opfer-Ausgleich. Seine Schuld wurde aber nicht festgestellt, deshalb wollen wir den Prozess fortsetzen."
Für Anja R., die als Klägerin auftritt, scheint das nicht überraschend zu kommen: "Das konnte ich mir ja denken, dass er so vorgehen wird. Ich habe nichts anderes von ihm erwartet und nicht geglaubt, dass da eine Einsicht von ihm kommt. Es ist einfach nur traurig." Sie hofft für ihre heute 17-jährige Tochter, dass diese all das durchstehen wird. Denn sollte "der Angeklagte die Auflage nicht leisten", so ein Pressesprecher des Amtsgerichts Borna gegenüber "Bild", dann wird "das Verfahren wieder aufgenommen. Die Hauptverhandlung ist dann von vorn zu beginnen, wenn seit der letzten Hauptverhandlung mehr als drei Wochen vergangen sind".
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