Flug annulliert: Was sind meine Rechte?

Streik vom Bodenpersonal oder der Piloten, technische Probleme oder Wetterverhältnisse die ein Abheben des Fliegers verhindern: Nicht nur bei der Deutschen Bahn sind Ausfälle an der Tagesordnung, auch Flugannullierungen sind leider regelmäßig an der Tagesordnung. Besonders frustrierend ist es das, wenn du wegen eines Flugausfalls einen wichtigen Termin verpasst oder dein Urlaub ins Wasser fällt.

Was ist zu tun, wenn der geplante Flug plötzlich annulliert wird?© Imago

Entschädigung bei Flugausfall: So bekommst du Geld zurück

Wird dein Flug gestrichen, hast du unter Einhaltung bestimmter Voraussetzung ein Anrecht auf Entschädigung bei Flugausfall. Was du dabei beachten musst, haben wir dir in unserem Ratgeber zusammengestellt.

Deine Rechte bei Flugausfall wegen Streik

Grundsätzlich gilt: Wird dein Flug annulliert und bietet dir die Airline keinen Alternativflug zu deinem Reiseziel an, besteht ein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.

Dabei musst du berücksichtigen, dass die Fluggesellschaft nur dann zu einer Entschädigung verpflichtet ist, wenn Sie den Ausfall selbst zu verantworten hat. Das heißt: Treten außergewöhnliche Umstände ein, etwa ein Vulkanausbruch am Zielort, für die die Airline nichts kann, hast du keine Chance auf Entschädigungszahlungen.

Zu den häufigsten Ursachen eines Flugausfalls gehört ganz sicherlich der Streik. Hier gibt es erhebliche Unterschiede, in welche Fällen du mit einer Entschädigung rechnen kannst. Streikt das Personal der Fluggesellschaft, gilt das nicht als außergewöhnlicher Umstand und du hast einen Anspruch auf Entschädigung. Das gilt auch für den Fall, wenn das Personal sich in einen sogenannten „wilden Streik“ begibt und sich viele Mitarbeitern krankmelden, sodass der Flugbetrieb nicht aufrechterhalten werden kann.

Anders sieht das aus bei einem angekündigten Streik, bei dem Fluglotsen und Flughafenpersonal, die nicht zur Belegschaft der Airline gehören, streiken. Hier liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor, da die Fluggesellschaft dafür keine Verantwortung trägt.

Flugstreichung: Route prüfen

Überdies muss die Flugroute durch die EU-Fluggastrechteverordnung abgedeckt sein. Eine Entschädigung wegen Flugannullierung gibt es nur in folgenden Fällen:

  • Flugroute innerhalb der EU mit einer EU-Airline und Nicht-EU-Airline
  • Flugroute mit Einreise in die EU mit einer EU-Airline
  • Flugroute mit Ausreise aus der EU mit einer EU-Airline und Nicht-EU-Airline

Die EU-Fluggastrechteverordnung greift nicht bei der Einreise in die EU, wenn du mit einer Fluggesellschaft fliegst, die keinen Sitz in der Europäischen Union hat.

Anspruch auf Schadenersatz bei Flugausfall

Wurde dein Flug annulliert, kannst du entweder eine Kostenerstattung für das Ticket oder eine Flugumbuchung zu einem späteren Zeitpunkt fordern. Wenn es die Strecke zulässt, kannst du auf alternative Transportmittel wie Bahn, Taxi oder Bus zurückgreifen und ebenfalls eine Kostenerstattung einfordern.

Je nach Flugdistanz hast du einen Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 €. Zusätzlich musst du den Zeitpunkt der Annullierung beachten. Hat dich die Airline frühzeitig über den Flugausfall informiert, ist dein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung deutlich geringer.

Neben einer Entschädigung wegen Flugausfall hast du ferner einen Anspruch auf Serviceleistungen, sollte dein Flug gestrichen werden. Dazu gehören grundsätzlich eine kostenlose Übernachtung im Hotel, einschließlich Transferkosten, sollte dein Abflug erst am nächsten Tag stattfinden. Zudem muss dir die Airline kostenlose Mahlzeiten und Getränke zur Verfügung stellen, solltest du von einem Flugausfall und entsprechenden Wartezeiten betroffen sein.

Entschädigung bei Flugannullierung: Auf einen Blick

Fällt dein Flug aus, steht dir eine Entschädigungssumme von bis zu 600 € pro Person zu. Dabei musst du folgende Faktoren beachten:

  • Flugdistanz und Sitz der Airline gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung
  • Ursache und Verantwortung der Flugstreichung
  • Zeitpunkt der Information über die Flugannullierung
  • Fristgerechte Einreichung des Antrags auf Entschädigung

Übrigens: Du bist nicht verpflichtet, einen Fluggutschein seitens der Airline zu akzeptieren. Allzu oft nutzen die Fluggesellschaften die Unwissenheit der Passagiere aus und bieten lediglich Gutscheine statt einer Ticketrückerstattung an. Sind jedoch alle Voraussetzungen erfüllt, liegen die Chancen für eine Rückerstattung des vollen Ticketpreises sehr gut.