Urlaubstrend: Das sind unsere Rechte im Reisebus

Urlaubstrend: Das sind unsere Rechte im Reisebus

Die wohl günstigste Art zu reisen, ist die Fahrt mit dem Fernbus. Doch auch hier kann es zu Verspätungen und Gepäckverlust kommen. Dann sollte man seine Ansprüche kennen!

Flixbus
Wir wünschen eine angenehme Fahrt!© iStock

Urlaub mit dem Fernbus

Von Köln nach Paris in knapp sechs Stunden – und das ab 19,99 Euro! Das geht bequem und noch dazu umweltfreundlich mit einer Fahrt mit dem Flixbus. Kein Wunder also, dass das Reisen per Bus für viele eine Alternative zu teuren Flugreisen und Fahrten mit der Bahn ist. Aber was, wenn es Ärger während der Fahrt gibt? Habe ich da die gleichen Rechte wie bei einer gebuchten Pauschalreise? Wir klären auf.

Bei Verspätung: Gratis-Snacks oder Erstattung 

Anders als im Flieger oder Zug ist bei Erstattungen für Verspätungen nicht die Ankunftszeit am Zielort ausschlaggebend, sondern die Abfahrtszeit. Um Ansprüche geltend machen zu können, muss die geplante Strecke mindestens 250 Kilometer oder die planmäßige Fahrzeit mindestens drei Stunden betragen. Ab einer Verspätung von 90 Minuten müssen kostenlose Snacks und Getränke zur Verfügung gestellt werden – und gegebenenfalls ein Hotel. 

Ab 120 Minuten können Passagiere wählen zwischen der Erstattung des Ticketpreises oder einer alternativen Beförderung ans Ziel. Wichtig: Verspätet sich der Bus aufgrund außergewöhnlicher Umstände, wie etwa Stau oder Unwetter, muss das Fuhrunternehmen nicht zahlen.

Anschluss verpasst: Was gilt nun? 

Besonders ärgerlich ist es, wenn man wegen eines verspäteten Busses den Anschlusszug oder -flug nicht erwischt! In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten: Handelt es sich um eine zusammenhängende Buchung, hat man Anspruch auf Entschädigung oder Ersatz. Wurde das Busticket aber separat gekauft, gehen die Fahrgäste leer aus. 

Unfall, Panne, Koffer weg: Meist haftet der Anbieter 

Hat der Bus eine Panne, muss ein Ersatzbus organisieren. Wird bei einem Unfall ein Fahrgast verletzt oder Gepäck beschädigt, erhält man eine Entschädigung. Dabei liegt die Höchstgrenze bei Gepäck bei 1 200 Euro je Stück. Ist der Koffer aus dem Kofferraum verschwunden, schließen die meisten Unternehmen eine Haftung aus. Trotzdem sollten Sie den Verlust beim Busfahrer melden und bei der örtlichen Polizei anzeigen.

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Verwendete Quellen: IN