Katy Perry und Orlando Bloom kaufen Villa - Jetzt klagt der Verkäufer
Dieser Rechtsstreit wirft kein gutes Licht auf Katy Perry (38): Die Popsängerin befindet sich derzeit in einer juristischen Auseinandersetzung mit einem 83-jährigen US-Veteranen namens Carl Westcott. Er hat im Juli 2020 sein Haus in Montecito an die Musikerin und ihren Ehemann Orlando Bloom (46) verkauft - doch nun behauptet der Mann, dass der Verkauf nicht rechtskräftig sei, da er nicht bei klarem Verstand gewesen sei.
Todkranker Veteran fordert Haus zurück - Ehepaar zieht vor Gericht
Der ehemalige Soldat leidet seit dem Jahr 2015 an der Huntington-Krankheit. Dabei handelt es sich laut der "Deutschen Hirnstiftung" um eine seltene unheilbare Erbkrankheit, bei der es zu einem "schrittweisen Untergang von Nervenzellen im Gehirn" kommt. Betroffene leiden unter Bewegungs-, kognitiven und psychiatrischen Störungen. Die Krankheit führt nicht nur zu einem geistigen Verfall, sondern auch zum Tod.
Carl Westcott soll aufgrund einer Rücken-OP einige Tage vor dem Verkauf im Juli 2020 starke Schmerzmittel genommen haben, sodass "ihm die Vernunft und das Verständnis für die Bedingungen und Folgen des Vertrags abhandengekommen sind", behauptet der 83-Jährige in Gerichtsdokumenten, die "Us Weekly" vorliegen. Weiter heißt, "dass er unzurechnungsfähig und nicht in der Lage war, seine freiwillige Zustimmung zu dem Vertrag zu geben".
Der Vertrag, den Westcott zum Verkauf seines Hauses unterzeichnet hat, ist daher nichtig oder anfechtbar,
lautet die Anklage des todkranken Mannes, der sich laut eigenen Angaben "in den letzten Jahren seines Lebens befindet". Katy Perry und Orlando Bloom fühlen sich jedoch pudelwohl in der Villa, von der aus man einen traumhaften Blick aufs Meer hat. Inzwischen wohnen sie sogar schon zu dritt darin, denn nur einen Monat nach dem Kauf hat Katy ihre gemeinsame Tochter Daisy (2) zur Welt gebracht. Das Traumhaus aufzugeben kommt für die Familie nicht infrage. Sie gehen rechtlich gegen Westcott vor. Drei Jahre später, am 21. August, soll nun der Prozess beginnen.
Verwendete Quellen: Us Weekly, Deutsche Hirnstiftung