"Sommerhaus der Stars": Vertragsklauseln enthüllt! - Diese Regeln mussten die Paare unterzeichnen

Um beim "Sommerhaus" dabei sein zu können, muss ein dicker Batzen an Papieren unterzeichnet werden. Wir verraten euch, für was sich die Promi-Paare verpflichten.

"Sommerhaus der Stars": Diesen Vetrag mussten die Paare unterzeichnen

Seit gestern ist es vorbei mit dem "Sommerhaus". Es wurde gekämpft, gelacht und geweint. Am Ende konnten sich "Unter uns"-Star Lars Steinhöfel und sein Partner Dominik Schmitt durchsetzen und den Gewinn von 50.000 Euro mit nachhause nehmen.

Um an dem Format überhaupt teilnehmen zu können, verpflichteten die Promi-Paare sich, sich an bestimmte Regeln zu halten. Ob Verbote, Kleiderordnung oder Regeländerungen seitens der Produktion – in den Verträgen ist so einiges dabei. Der "Bild" soll der 22-seitige Vertrag jetzt vorliegen. 

Der Produktionsfirma Seapoint, obliegt laut Angaben der "Bild", die alleinige Entscheidung bereits getroffene Regeln"nach eigenem Ermessen ohne Angaben von Gründen" rückgängig zu machen oder zu ändern. Ein Beispiel soll sein, dass Paare, die bereits rausgeflogen sind, zurückgeholt und andere einfach aus der Show geschmissen werden können.

Was wäre eine Reality-Show ohne Lästerein und Absprachen, von denen besser keiner was mitbekommen hätte? Richtig, langweilig! Deshalb verpflichten sich alle Promis stets ihr Mikrofon zu tragen, ausgenommen beim duschen, schlafen und dem Gang auf die Toilette. Das Zuhalten oder Verdecken ist "zu keiner Zeit" erlaubt. Ebenso müssen sich die Teilnehmer damit abfinden, dass Tag und Nacht die Kamera auf sie gerichtet ist.

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"Sommerhaus der Stars": An diese Regeln muss sich jeder halten

Aus anderen Formaten wissen wir, dass sich einige Kandidaten gegen eine Challange entscheiden, sei es aus eigener Angst oder Ekel. Das kam beim "Sommerhaus" allerdings nicht vor, denn die Paare unterschreiben, dass sie an allen Spielen teilnehmen müssen, zitiert die Bild aus dem Vertrag.  Nur aus gesundheitlichen Gründen können Spiele verweigert werden – diese Entscheidung trifft jedoch der Arzt der Produktion. 

Und auch die Kleiderordnung ist geregelt. Wer hätte das gedacht? Die Kandidaten erhalten vor der Teilnahme eine Packliste. Alle aufgeführten Kleidungsstücke sind mitzubringen. Auch beim Styling soll die Produktion das letzte Wort haben.

Ebenfalls in dem Vertrag festgehalten soll ein TV-Verbot sein, was besagt, dass die Stars an keinem anderen Format in dem Zeitraum von Mai bis November zu sehen sein dürfen. Puh, ganz schön streng!

Verwendete Quellen: Bild