Auf ins Fitnessstudio: Das musst du beachten

Hast du das Gefühl, immer nur am Schreibtisch zu sitzen? Und die Bewegung bleibt viel zu sehr auf der Strecke? Dann ist ein Fitnessstudio wirklich eine gute Idee. Elf Millionen Deutsche waren 2023 Mitglied im Fitnessstudio. Bevor du jedoch einen Vertrag unterschreibst, solltest du ganz genau hinschauen!

Frau beim Sport
Beim Fitnessstudio gilt: Richtig auswählen und den Vertrag checken!© iStock

Zeitplan

Montag- und mittwochabends ist meist besonders viel los. Wer in Ruhe trainieren will, meidet diese Stoßzeiten.

Ein sorgfältiger Check vor der Unterschrift ist ein Muss!

Erst einmal ist Vorsicht geboten: Ein Vertrag beim Fitnessstudio ist im Gesetz nicht als eigener Vertrag geregelt. Rechte und Pflichten werden von den Studiobetreibern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt. Nicht immer ist dort alles rechtlich in Ordnung.

Welche Vertragslaufzeit ist zulässig?

In der Regel beträgt die Laufzeit 6 oder 12 Monate, in manchen Fällen auch 24 Monate. Das muss dann allerdings in den AGB festgelegt sein. Ist der Vertrag einmal abgeschlossen, kommt man nicht so einfach raus. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht hat man nur bei Verträgen, die per Telefon oder im Internet geschlossen wurden. In Fitnessstudios macht man das aber meist vor Ort.

Darf im laufenden Vertrag der Preis geändert werden?

Manche Studios versuchen, während der Vertragslaufzeit den Preis zu erhöhen und begründen das gern mit gestiegenen Energiekosten. Das geht aber nicht so einfach. Eine Preisanpassung in engen Grenzen ist möglich, muss aber in den Vertragsklauseln festgelegt sein: Dort muss stehen, wann und wie die Erhöhung stattfindet.

Außerordentliche Kündigung – geht das?

Viele denken immer noch, dass ein Umzug ein Kündigungsgrund ist – stimmt aber nicht. Der Bundesgerichtshof hat das nicht als außerordentlichen Grund anerkannt (BGH, Az.: XII ZR 62/15). Allerdings lohnt auch hier ein Blick in die AGB. Manche Studios sind da nämlich kulant. Ein wichtiger Grund ist hingegen eine ernsthafte Krankheit, die man dann natürlich nachweisen muss. 

Was gilt, wenn man sich im Studio verletzt?

Die Kondition stärken, die Muskeln aufbauen – das kann mit der richtigen Einweisung und guten Geräten viel Spaß machen. Die Studiomitarbeiter sind dazu verpflichtet, das Equipment zu warten und die Übungen korrekt zu erklären. Wenn sie das nicht ausreichend tun und sich einer der Sportler verletzt, haftet das Fitnessstudio. Dann gibt es Schadenersatz und Schmerzensgeld.

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Verwendete Quellen: IN