Jerome Boateng wegen Körperverletzung verwarnt
Nun ist das Urteil da: Jerome Boateng wurde im dritten Verfahren im Prozess der Prügel-Vorwürfe seiner Ex-Freundin wegen vorsätzlicher Körperverletzung verwarnt. Er erhielt eine Verwarnung und eine Geldstrafe unter Vorbehalt in Höhe 200.000 Euro. Der Kicker muss die Summe erst bezahlen, wenn er erneut straftätig wird. Laut "n-tv" kam das Gericht zu dem Schluss, "dass von dem Vorwurf des notorischen Frauenschlägers nichts übrig geblieben ist." Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 1,2 Millionen Euro gefordert.
Strafverteidiger zuvor sicher: Kein Freispruch für Boateng – "Wird auf eine Verurteilung hinauslaufen"
In mehreren Prozesstagen musste sich Jerome Boateng (35) in München wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Körperverletzung und Beleidigung gegenüber seiner Ex-Freundin vor Gericht verantworten. Nun wurde das Urteil verlesen. Strafverteidiger Dr. Adam Ahmed erklärt schon vor der Verkündung gegenüber "Bild": "Es wird auf eine Verurteilung hinauslaufen, nicht auf einen Freispruch, zumal nicht einmal die Verteidigung einen Freispruch beantragt haben soll." Dr. Adam Ahmed geht von einer milden Geldstrafe aus: "Es wird in diesem Zusammenhang insbesondere eine Rolle spielen, dass Herr Boateng durch dieses Verfahren 'verbrannt' ist, was bereits die Absage des FC Bayern München für eine Verpflichtung gezeigt hat. Auch die Situation für die Kinder und die Gesamtbelastung für Herrn Boateng spielen eine Rolle." Allerdings könnte das Urteil auch ganz anders ausfallen.
Boateng droht hohe Geldstrafe
Im schlimmsten Fall wurde Boateng eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen prophezeit. Die Verteidigung forderte hingegen eine "moderate Geldstrafe" oder Freispruch.
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