Kasia Lenhardt: Gericht hat entschieden - Aussagen von Jerome Boateng sind zulässig

Kasia Lenhardt: Gericht hat entschieden - Aussagen von Jerome Boateng sind zulässig

Kasia Lenhardts Mutter kämpft vor Gericht darum, einige von Ex-Freund Jerome Boateng getätigte Aussagen mit einer Unterlassung verbieten zu lassen. Doch damit scheiterte sie nun vor dem Berliner Kammergericht.

Jerome Boateng: Niederlage vor Gericht für Kasia Lenhardts (†25) Mutter

Vor knapp dreieinhalb Jahren starb Kasia Lenhardt: Am 9. Februar war sie im Alter von gerade einmal 25 Jahren tot aufgefunden worden. Wenig später kam heraus, dass sich die einstige GNTM-Kandidatin das Leben genommen haben soll. Einige Wochen zuvor war es zur Trennung von Fußballer Jerome Boateng (35) gekommen, im Anschluss gab es einige Interviews. In einem Interview mit der "Bild" mit der Überschrift "Meine Ex wollte mein Leben zerstören" hatte der Sportler unter anderem Aussagen über die Beziehung zu Kasia getätigt, dabei war auch von Auseinandersetzungen die Rede. Fünf dieser Aussagen wollte Kasia Lenhardts Mutter Adrianna Lenhardt gerichtlich verbieten lassen, weil diese das Lebensbild ihrer Tochter verfälschen würden. Im November 2022 hatte das Berliner Landgericht Boateng bereits eine Aussage untersagt.

Urteil zugunsten von Jerome Boateng

Nun wurde die Unterlassungsklage bereits in zweiter Instanz vor dem Berliner Kammergericht geprüft, am 29. August fiel das Urteil, die Unterlassungsklage wurde abgelehnt. Das bedeutet, dass es derzeit bei nur einer Aussage bleibt, die der Sportler nicht wiederholen darf. Laut RTL begründete der Richter die Entscheidung wie folgt: "Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Kammergericht ausgeführt, die beanstandeten Äußerungen verletzten nicht den postmortalen Achtungsanspruch der Verstorbenen. Dieser Anspruch, der sich aus der Menschenwürde aus Art. 1 Grundgesetz (GG) ergebe, schütze zwar auch nach dem Tod vor Herabwürdigungen oder Erniedrigungen. Der Schutzbereich sei aber enger als das nur für lebende Personen geltende allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG. Für eine Verletzung des postmortalen Achtungsanspruchs müsse eine Verletzung der Menschenwürde vorliegen. Die beanstandeten Äußerungen des Beklagten enthielten jedoch keine solchen Erniedrigungen oder Herabwürdigungen der Verstorbenen und verletzten nicht ihre Menschenwürde."

Laut Jerome Boatengs Anwältin erklärte vor Gericht, dass ihr Mandant die Aussagen ohnehin bedauern und sie nicht wiederholen würde. Sein Pressesprecher Thomas Kipp, der im Gericht anwesend war, erklärte RTL: "Boateng begrüßt das Urteil. Das entspricht dem, was wir erwartet haben. Und wir begrüßen auch, dass es nicht in die Revision geht, sondern jetzt hoffentlich endlich Ruhe einkehrt."

Verwendete Quellen: Spiegel, Bild