Melanie Müller: Offiziell vorbestraft! Urteil im Hitlergruß-Prozess gefallen

Melanie Müller: Offiziell vorbestraft! Urteil im Hitlergruß-Prozess gefallen

Melanie Müller wurde in ihrem Hitlergruß-Prozess schuldig gesprochen! Die Ballermann-Sängerin muss eine hohe Geldstrafe zahlen und gilt damit nun als vorbestraft.

Urteil im Hitlergruß-Prozess gefallen: Melanie Müller muss hohe Geldstrafe zahlen

Melanie Müller (36) gilt nun offiziell als vorbestraft! Am heutigen Freitag (23. August) ist gegen Mittag nach drei Verhandlungstagen am Leipziger Amtsgericht das Urteil im Hitlergruß-Prozess gefallen. Die Sängerin wurde laut "Bild" schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro verdonnert. Die Geldstrafe von insgesamt 80.000 Euro fällt ungewohnt hoch aus. Staatsanwalt Thomas Schmelzer hatte eine Geldstrafe von 57.000 Euro gefordert, Melanie Müllers Anwalt plädierte sogar auf Freispruch. 

Das harte Urteil begründete der Richter unter anderem damit, dass die 36-Jährige nicht nur das Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation selbst genutzt, sondern auch Beihilfe geleistet habe, diese zu verwenden. Melanie Müller war bei der Urteilsverkündung selbst anwesend und erschien stark geschminkt und im beigen Einteiler vor Gericht.

Was war passiert?

Der Vorfall, für den die Sängerin jetzt verurteilt wurde, liegt inzwischen zwei Jahre zurück. Bei einem Auftritt in Leipzig im September 2022 streckte sie den rechten Arm nach oben und rief "Sieg Heil!". Melanie Müller wurde daraufhin wegen des "Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" angeklagt.

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