Schlagerstar Andrea Jürgens: Erbitterter Streit um ihr Erbe

Schlagerstar Andrea Jürgens: Erbitterter Streit um ihr Erbe - Mit Gentest überführt

Betrugs-Skandal um das Erbe von Andrea Jürgens, † 50: Ein angeblicher Halbbruder der 2017 verstorbenen Schlagersängerin stellt sich nach einem Gentest als vermeintlicher Betrüger heraus.


 

Andrea Jürgens tragischer Tod

Auch nach ihrem tragischen Tod sorgt Schlagersängerin Andrea Jürgens für Schlagzeilen. Der Kinderstar aus den 1970ern mit Hits wie "Und darum liebe ich euch beide" oder "Japanese Boy" verstarb 2017 im Alter von 50 Jahren an akutem Nierenversagen. Und das ausgerechnet, nachdem ihr mit dem neuen Album "Millionen von Sternen" nach vielen Jahren ein Comeback gelang. Die Sängerin besaß dem MDR zufolge unter anderem zwei Häuser und eine Eigentumswohnung und hatte kein Testament hinterlassen.

Um ihr Erbe gibt es einen erbitterten Rechtsstreit. Andreas P. behauptet seit Jahren, ihr Halbbruder zu sein. Weil er ein unehelicher Sohn von Andrea Jürgens Vater sei, sei er von der Familie verstoßen worden, sagte P. gegenüber "Bunte". Jetzt wurde der Mann als vermeintlicher Betrüger überführt.

Streit ums Erbe

Andreas P. soll nach dem Tod von Andrea Jürgens Nachlassgegenstände wie ein Paillettenkleid, Fotoalben, Schallplatten und Kinderbücher aus deren Wohnhaus mitgenommen haben. Vor dem Amtsgericht Recklinghausen beteuerte er, dass er die Gegenstände nicht gestohlen habe, sondern, dass er sich als "letzter Verwandter ersten Grades" nur um die Sachen kümmern wollte. Der Erbschein von Andrea Jürgens ist aber gerichtlich ihrem Neffen zugesprochen worden, der gegen Andreas P. klagt.

Diese Themen könnten auch interessant für dich sein:

Das Gericht ordnete zur Feststellung der Verwandtschaftverhältnisse bereits im Februar einen Gentest für P. an. Er musste eine Speichelprobe abgeben. Das Ergebnis wurde am 20. August verkündet. P. selbst nahm an der Verhandlung nicht teil, er legte ein ärztliches Attest vor, nachdem er verhandlungsunfähig erkrankt sei.

Ergebnis des Gutachtens

Das Ergebnis des Gutachtens laut der „Recklinghauser Zeitung“: Andreas P. ist nicht mit Andrea Jürgens verwandt. "Das Ergebnis ist eindeutig", hieß es vor Gericht. Und weiter: "Die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs ist eher gesunken." Andreas P. ist laut dem Bericht der Zeitung bereits wegen Betrugs vorbestraft. Weitere Verhandlungstage sollen folgen.