Dr. Matthias Sprißler, Richter am Landgericht in Tübingen, lässt aktuell prüfen, ob die GEZ-Gebühren gegen das europäische Recht verstoßen. Er ist sich sicher, dass die Rundfunkbeiträge eine bevorzugte Behandlung der öffentlichen Sender sind, die privaten werden damit vernachlässigt. Außerdem ist man verpflichtet die Gebühr zu zahlen, damit ist sie ähnlich wie die Steuer. Um Steuern erheben zu können, muss allerdings die Kommission zustimmen, dies ist bei den Rundfunkbeiträgen nie passiert.
Sind die GEZ-Gebühren diskriminierend?
Doch damit nicht genug, die GEZ-Gebühren diskriminiere außerdem Alleinstehende, die die gleichen Gebühren zahlen müssen wie Paare, Familien oder Wohngemeinschaften – unfair findet Sprißler. Des Weiteren sei es nicht in Ordnung, dass man als Deutscher der im Ausland wohnt, die Sender ebenfalls sehen kann, jedoch keine Gebühren zahlen muss.
Rundfunkgebühren sollen mit Haushaltsmitteln bezahlt werden
Laut dem Richter Matthias Sprißler sollten die Gebühren stattdessen mit Haushaltsmitteln finanziert werden. In Deutschland verweigern rund 10 Prozent die Zahlung der Rundfunkgebühren. Deswegen wurde nun der Antrag gestellt, denn immer häufiger gibt es Zwangsvollstreckungen. Mit etwas Glück müssen wir bald also keine GEZ-Gebühren mehr zahlen – wir sind gespannt. Der Bundesgerichtshof stimmt dem Richter auf jeden Fall schon zu, doch kommt es wirklich zu einer Streichung der Rundfunkgebühren?