Michael Wendler: Er schwänzt seine Gerichtstermine
Die Schlagzeilen rund um Schlagersänger Michael Wendler hören einfach nicht auf. Seit seinem Aus bei DSDS und wegen seiner Corona-Verschwörungstheorien fällt der einstige Schlagerstar vor allem negativ auf.
Erst kürzlich wurde bekannt, dass dem "Egal"-Interpret offenbar rechtlicher Ärger droht, denn eigentlich soll er nach Angaben der "Bild" am 20. Juli einen Gerichtstermin in Deutschland beziehungsweise in seiner Heimat Dinslaken gehabt haben, zu dem er hätte erscheinen müssen, nachdem er bereits zwei Termine verstreichen ließ - doch genau das tat der Musiker nicht! Nun hat die Richterin einen Haftbefehl gegen Michael Wendler beantragt.
Stürzt der Wendler jetzt auch noch Tochter Adeline in den Ruin?
Mit dem Haftbefehl könnte nicht nur der 49-Jährige am Ende aus seinem Exil in Florida nach Deutschland abgeschoben werden. Auch seine Tochter Adeline Norberg könnte Probleme kriegen. Die Aufenthaltsgenehmigung der 19-Jährigen läuft zwar über ihre Mutter Claudia Norberg, doch ganz ohne Konsequenzen scheint die Stundetin offenbar nicht davon zu kommen.
Denn Adeline ist Vorstandsvorsitzende der Plattenfirma "Cape Music Inc.". Über diese Firma laufen die Deals ihres Vaters. Dass das nur ein Trick des Sängers ist, will Unternehmer Timo Berger vor Gericht belegen, der Geld vom Schlagersänger fordert. Berger zu "Bild":
Wenn das Gericht ihm folgt, könnte das Konsequenzen haben. Für die Chefin Adeline hätte dies massive Konsequenzen – denn sie müsste haften – und das mit 19 Jahren. Droht ihr damit auch der Bankrott?
Michael Wendler: "Habe die mir vorgeworfene Tat nicht begangen"
Auf seinem Telegram-Account veröffentlichte der Schlagersänger nun ein Statement zu den Vorwürfen. "Hallo, ihr Lieben, in eigener Sache möchte ich mich kurz zu der Gerichtsverhandlung in meiner alten Heimatstadt Dinslaken erklären", leitet Wendler seine Stellungnahme ein.
Wendler argumentiert weiter, dass er sich nicht der jetzigen Verhandlung entziehen würde und auch nicht deswegen in die USA gezogen sei. Seine Auswanderung sei völlig unabhängig von dem gegen ihn erlassenen Strafbefehl aus dem Jahre 2019. Sein Verteidiger sei umfassend von ihm informiert gewesen und hätte eine "umfassende, schriftliche Vollmacht" von ihm erhalten, ihn während des Hauptverhandlungstermins zu vertreten.