Jimi Blue Ochsenknecht: Droht ihm deswegen nun das Gefängnis?
Der Gerichtsprozess zwischen Jimi Blue Ochsenknecht und Yeliz Koc ist beendet, und das nicht zu seinen Gunsten. Doch nun könnte der Schauspieler bereits erneut mit dem Gesetz in Berührung kommen - und dieses Mal kommt er eventuell nicht so glimpflich davon!
Denn die Polizei such nach dem "Wilde Kerle"-Star, unter anderem bei Yeliz Zuhause, wo sie ihn natürlich nicht angetroffen haben. Wo auch immer sie ihn letztendlich antreffen werden, spaßig wird es für Jimi nicht werden. Denn wegen einer vermeintlichen Lappalie könnte er nun sogar ins Gefängnis kommen!
Jimi Blue Ochsenknecht: Muss er wegen Falschparkens in den Knast?
Als es bei Yeliz vor wenigen Tagen unerwartet an der Tür geklingelt hat, hat sie wohl mit allem gerechnet, nicht aber mit der Polizei, die nach ihrem Ex-Freund sucht. Weil weder die Influencerin noch die Beamten wussten, wo sich Jimi derzeit aufhält, Yelizs Adresse jedoch die Letzte ist, bei der er gemeldet ist, gab sie den Polizisten die Adresse seines Managements.
Wenn die Beamten nun dort ihr Glück versuchen und den Schauspieler antreffen, könnte es ganz schön unangenehm werden. Denn gegenüber "tag24.de" erkläre ein Pressesprecher der Generalanwaltschaft Berlin, weshalb nach Jimi gesucht werde:
Herr Ochsenknecht hat zwei Bußgeldbescheide wegen Falschparkens in insgesamt drei Fällen am 17., 18. und 20. Februar 2020 bislang nicht bezahlt.
Die Strafzahlung dafür beträgt 165 Euro, doch Jimi hat bisher keinen Cent gezahlt. Ob das mit den 20.000 Euro Schulden zusammenhängt, die er angeblich bei Yeliz hat? Jimi macht kein Geheimnis daraus, dass er im vergangenen Jahr finanziell ruiniert war, zwischenzeitlich standen sogar Steuerfahnder auf der Suche nach ihm auf dem Hof seiner Schwester.
Doch trotz alledem scheint Jimi sich nicht allzu sehr Gedanken darüber zu machen, immerhin wurde die relativ geringe Summe bisher nicht gezahlt. Sollte er diese trotzdem nicht bezahlen, droht ihm eine sogenannte Erzwingungshaft von sieben Tagen. Ob das Motivation genug ist, die ausstehenden Bußgeldbescheide zu begleichen?
Verwendete Quelle: tag24.de