Michael Wendler: Er tut es schon wieder

Michael Wendler: Er tut es schon wieder - Verpasster Gerichtstermin

Michael Wendler, 48, ist momentan eigentlich pleite. Ein Gerichtsverfahren, bei dem er 43.000 Euro bekommen könnte, sollte daher eigentlich Grund genug für ihn sein, wieder in Deutschland aufzutauchen. Doch er lässt den Gerichtstermin platzen - schon wieder. 

Michael Wendler: Nicht einmal für 43.000 Euro kommt er nach Deutschland

Für die Chance auf 43.000 Euro würden wohl die meisten vor Gericht erscheinen, nicht aber so der Wendler. Dabei möchte der Skandal-Schlagersänger genau diese Summe von der GEMA erklagen. Seit Jahren versucht er, Geld von der Musik-Verwertungsgesellschaft für die Tantiemen von 176 Liedern, darunter auch seinen Hit "Sie liebt den DJ", zu erhalten.

2016 fror die GEMA seine Konten ein, doch der Musiker klagte vor dem Berliner Landgericht dagegen und bekam recht. Da die Gesellschaft aber Berufung gegen das Urteil, 43.000 Euro samt Zinsen zahlen zu müssen, einlegte, wurde nun ein Gerichtstermin vereinbart, bei dem der Ehemann von Laura Müller nicht erschien.

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Michael Wendler: Ramponiertes Image

Und das, obwohl Michael Wendler seit Monaten mit Behauptungen, er sei insolvent zu kämpfen hat. Zwar hält er dagegen, machte erst vor Kurzem seiner Tochter Luxus-Geschenke, bei denen sich die Fans fragten, wie er sich das leisten kann, doch fest steht auch: Nur weil der Haftbefehl gegen ihn aufgehoben wurde, den er erhielt, weil er zu einem Gerichtstermin zur "Beihilfe zum Vereiteln einer Zwangsvollstreckung in Tateinheit mit Bankrott" nicht erschien, ist sein Image nicht wieder aufpoliert.

Der Schlagersänger täte also gut daran, aus seinem Verhalten zu lernen und dieses Mal zum Prozess zu erscheinen, doch das sieht er anscheinend anders.

Michael Wendler: Urteil unklar

Der "Bild" zufolge hat der Verschwörungstheoretiker stattdessen einen bevollmächtigten Anwalt zum Termin geschickt. Weshalb sein Mandant nicht selbst erschien, wollte der Anwalt jedoch nicht sagen. 

Das Urteil über den Prozessausgang wird in den kommenden Tagen erwartet. Wer weiß, vielleicht betritt der Sänger dann doch noch einmal deutschen Boden, sollte das Gericht zu seinen Gunsten entscheiden. 

Verwendete Quelle: Bild.de