Beyoncé: Ist sie eine Hexe?

Beyoncé: Ist sie eine Hexe? - Eine Ex-Schlagzeugerin erhebt heftige Vorwürfe

Eine Schlagzeugerin erhebt skurrile Vorwürfe gegen Sängerin Beyoncé, 37. Angeblich sei die Musikerin mit finsteren Mächten im Bunde und würde ihre Zauberkraft nutzen, um anderen Menschen zu schaden. Der Fall ging nun sogar vor Gericht. Absurd!

Skurrile Vorwürfe gegen Beyoncé

Hokuspokus Fidibus, dreimal schwarzer Kater ... Wenn demnächst Halloween gefeiert wird, sollte man die Augen offen halten, ob nicht Beyoncé mit spitzem Hut und auf einem Besen an einem vorbeireitet. Denn glaubt man Kimberly Thompson, spricht die Pop-Diva mehrmals am Tag finstere Beschwörungsformeln und hat sich der schwarzen Magie verschrieben. Kein Scherz!

Die Schlagzeugerin bezichtigt ihre Ex-Arbeitgeberin nämlich der „extremen Hexerei.“ Und Kimberly selbst ist angeblich das größte Opfer der Verwünschungen.

Schwarze Magie bei Beyoncé?

Sieben Jahre lang spielte sie in Beyoncés Band – in dieser Zeit soll Kim von dem Superstar verflucht worden sein. Die dreifache Mutter habe ihr mit Zaubersprüchen erheblichen Schaden zugefügt und ihre Höllenkunst dazu benutzt, Kimberlys Telefon zu überwachen und deren Finanzen zu kontrollieren. Ähm ... alles klar!

Wie Beyoncé das konkret angestellt haben soll, bleibt nebulös. Beweise gibt es nicht. Doch das hindert Kimberly nicht daran, weitere bizarre Unterstellungen in die Welt zu setzen. Beyoncé habe sie mit ihrer schwarzen Magie sexuell belästigt und sogar aus der Ferne ihr Katzenbaby getötet. 

Klage gegen die Frau von Jay-Z

Diese Absurditäten gehen aus aktuellen Gerichtsdokumenten hervor. Denn Kimberly hat tatsächlich Klage gegen die Sängerin eingereicht. Sie wollte eine einstweilige Verfügung gegen Queen Bey erwirken. Kims Forderung: Die Sängerin solle sich ihr in Zukunft nicht mehr als 500 Meter nähern dürfen.

Komisch ... Was nützt ein Kontaktverbot, wenn Beyoncé ihr vermeintliches Hexenwerk via Gedankenkraft vollzieht? Auch dem Richter in Los Angeles wurde es schließlich zu bunt. Er lehnte den Antrag – welch Überraschung! – zunächst ab. Begründung: Er müsse erst noch entscheiden, ob diese Klage überhaupt zugelassen wird.

Text: Julia Dreblow