Daniel Küblböck: Wann wird er für tot erklärt? - Der DSDS-Star soll von einem Schiff gesprungen sein und wird noch immer vermisst

Was ist mit Daniel Küblböck, 33, passiert? Der Sänger soll am Sonntag von einem Kreuzfahrtschiff gesprungen sein. Ob er sich das Leben nehmen wollte, ist noch völlig unklar. Die Suche nach Daniel Küblböck wurde mitterweile eingestellt – er gilt offiziell als vermisst. Das heißt jedoch nicht, dass er tot ist! OKmag.de erklärt dir, wie es jetzt weitergeht und wann Daniel für tot erklärt werden könnte.

Daniel Kübelböck ist verschollen

Pausenlos wurde nach dem Sänger gesucht. Die Chancen, ihn noch lebend zu finden, wurden immer geringer. Die Einsatzkräfte fällten daher eine schwere Entscheidung: sie stellten die Suche nach dem Musiker ein. Das bestätigte am 10. September die kanadische Küstenwache. Nun wird Daniel als vermisst eingestuft.

Doch was sind jetzt die nächsten Schritte? Um das zu klären, muss man sich das sogenannte Verschollenheitsgesetz näher ansehen. Das tritt in Kraft, um den Zeitpunkt des Todes festzulegen. In Paragraf fünf heißt es:

Wer bei einer Fahrt auf See, insbesondere infolge Untergangs des Schiffes, verschollen ist, kann für tot erklärt werden, wenn seit dem Untergang des Schiffes oder dem sonstigen die Verschollenheit begründeten Ereignis sechs Monate verstrichen sind.

Gibt es in einem halben Jahr noch immer kein Lebenszeichen von Daniel Küblböck, könnte er demnach für tot erklärt werden.

Auch für den Zeitpunkt des Todes gibt es eine klare Regelung. Laut Paragraf neun:

Als Zeitpunkt des Todes ist der Zeitpunkt festzustellen, der nach dem Ergebnis der Ermittlungen der wahrscheinlichste ist.

Die Verantwortlichen im Fall Küblböck erklärten, dass es für einen Menschen im zehn Grad kalten Wasser nach zehn Stunden bereits kritisch wird. Von Daniel fehlt seit Sonntagmorgen (9. September) jede Spur.

Ist Daniel Küblböck noch am Leben?

Die Freunde und Familienangehörige von Daniel hoffen noch immer auf ein Wunder – und ganz ausgeschlossen ist es nicht. Denn auch DAS ist in den Gesetzesbüchern festgehalten:

Hat der Verschollene die Todeserklärung überlebt, so kann er oder der Staatsanwalt ihre Aufhebung beantragen,

heißt es in Paragraf 30 des Verschollenheitsgesetzes.

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