Oliver Pocher: Boris Becker erwirkt Unterlassungsklage gegen ihn
Bei Oliver Pocher (45) scheint es momentan nicht so recht zu laufen. Nach der Trennung von Amira Pocher (31) zieht der Comedian immer wieder über sie her, ein friedliches Auseinandergehen scheint nicht zu funktionieren. Nun musste der 45-Jährige die nächste Niederlage einstecken: Vor Gericht verlor er gegen Boris Becker (56). Der Tennisstar hatte eine Unterlassungsklage gegen Pocher erwirkt, die nun in zweiter Instanz durchgesetzt wurde.
Seit zwei Jahren streiten sich die zwei, nun hat das Oberlandesgericht Karlsruhe geurteilt: Oliver Pocher ist es untersagt, strittige Bildsequenzen eines Fernsehbeitrags weiterzuverbreiten. Sofern der Comedian die Aufnahmen im Rahmen seiner eigenen Internetpräsenz veröffentlicht hat, müsse er diese ebenfalls löschen. Es handelt sich hierbei um Sequenzen aus einem Beitrag der RTL-Sendung "Pocher – gefährlich ehrlich" vom Oktober 2020.
Deshalb ging es vor Gericht: Oliver Pocher legte Boris Becker mit Fake-Preis herein
Doch worum ging es überhaupt? Der Comedian legte Boris Becker damals mit einem Fake-Preis herein: Unter dem Spruch "Make Boris rich again" hatte er einen Spendenaufruf für den insolventen Tennisspieler gestartet. Den dreistelligen Betrag konnte Oliver Pocher Becker jedoch nicht persönlich übergeben, weshalb er einen Modepreis erfand. Auf diesen fielen Boris Becker und sein Management herein - sie blamierten sich, als sie den gefälschten Preis annahmen, in dessen Sockel das Spendengeld versteckt war.
Nun hat sich der 63-Jährige vor Gericht revanchiert. Die Vorsitzende Richterin Claudia Jarsumbek vom 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts soll laut "Bild" erklärt haben: "Der Senat hat Zweifel, dass ein Prominenter jede Form der Veröffentlichung seines Abbildes – gleich auf welche Weise es aufgenommen wurde – hinnehmen muss." Pochers Anwältin scheint das anders zu sehen, sie soll gegenüber "Bild" gesagt haben: "Wenn man den Erwägungen des OLG Karlsruhe folgen wollte, müssten ab morgen alle Satiresendungen aus dem Programm verschwinden. Das kann nicht richtig sein. Aus unserer Sicht sollte sich der Bundesgerichtshof mit den hier aufgeworfenen Rechtsfragen befassen, da immerhin der Kernbereich der Satire und Meinungsäußerungsfreiheit betroffen ist."
Verwendete Quellen: Bild