Jan Böhmermann darf Teile seines Schmähgedichts nicht wiederholen
Die gute Nachricht ist, das Landgericht Hamburg erkennt Jan Böhmermanns Gedicht grundsätzlich als Satire an. Die Schlechte, es werden weite Teile des Machwerks verboten. Im Klartext heißt das, dem Antrag Erdogans wurde teilweise stattgegeben und der zuständige Richter hat eine einstweilige Verfügung gegen den 35-Jährigen erlassen.
Zukünftig darf Jan Böhmermann den überwiegenden Teil seines Schmähgedichts nicht wiederholen - sollte er es doch tuen, drohen ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Grund dafür sei der ehrverletzende Inhalt.
Sätze wie: „Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan der Präsident“ und „Er ist der Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt“ bleiben weiterhin erlaubt, da in zulässiger Form Kritik an der Politik Erdogans geäußert wird.
Das Spiel ist noch nicht zu Ende
Jan Böhmermanns Anwalt Christian Schertz zeigte sich nicht glücklich über das Urteil:
Möglicherweise wird der Fall schon bald vor dem Bundesverfassungsgericht weiter verhandelt.
So reagiert Jan Böhmermann
Und Böhmermann? Der postete auf Facebook "(You Gotta) Fight For Your Right (to Party)" von den Beastie Boys ...