Jan Böhmermann: Erster Beschluss wegen Schmähgedicht

Jan Böhmermann: Erster Beschluss wegen Schmähgedicht - Der größte Teil des Textes ist unzulässig

Auch wenn Jan Böhmermann, 35, mit der ersten Ausgabe seines „Neo Magazin Royale“ nach der TV-Pause und seinem #Verafake einen großen Erfolg verbuchen konnte, steht noch immer der Strafantrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan im Raum. Wie der „Spiegel“ berichtet, wurden jetzt erste Beschlüsse beim Landgericht Hamburg gegen den Satiriker gefällt: Ein Großteil seines Schmähgedichts ist unzulässig.

Gegen Jan Böhmermann wurde eine einstweilige Verfügung erlassen. © Gettyimages

Jan Böhmermann darf Teile seines Schmähgedichts nicht wiederholen

Die gute Nachricht ist, das Landgericht Hamburg erkennt Jan Böhmermanns Gedicht grundsätzlich als Satire an. Die Schlechte, es werden weite Teile des Machwerks verboten. Im Klartext heißt das, dem Antrag Erdogans wurde teilweise stattgegeben und der zuständige Richter hat eine einstweilige Verfügung gegen den 35-Jährigen erlassen.

Zukünftig darf Jan Böhmermann den überwiegenden Teil seines Schmähgedichts nicht wiederholen - sollte er es doch tuen, drohen ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Grund dafür sei der ehrverletzende Inhalt.

Sätze wie: „Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan der Präsident“ und „Er ist der Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt“ bleiben weiterhin erlaubt, da in zulässiger Form Kritik an der Politik Erdogans geäußert wird.

Das Spiel ist noch nicht zu Ende

Jan Böhmermanns Anwalt Christian Schertz zeigte sich nicht glücklich über das Urteil:

Das geht im Bereich der Kunstfreiheit nicht. Vielmehr muss das Gedicht als Einheit betrachtet werden und zudem der Kontext in der Sendung, in welchem das Gedicht verlesen wurde. Diesen hat das Gericht nach hiesiger Auffassung nicht hinreichend berücksichtigt.

Möglicherweise wird der Fall schon bald vor dem Bundesverfassungsgericht weiter verhandelt.

So reagiert Jan Böhmermann

Und Böhmermann? Der postete auf Facebook "(You Gotta) Fight For Your Right (to Party)" von den Beastie Boys ...