Michael Wendler: Akzeptiert 15.000 Euro Geldstrafe nicht
Es scheint wohl in einen Rosenkrieg zwischen Michael Wendler (51) und dem Amtsgericht Dinslaken zu gehen. Nach einem jahrelangen Prozess wurde der Schlagersänger letzte Woche zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Beihilfe zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung – und das in zwei Fällen.
Das Urteil entspricht nicht ganz Michaels Vorstellungen. Auf "X" postet er jetzt eine Videobotschaft, in der er zu verstehen gibt, dass er sich "kriminalisiert" fühle. Auf Anfrage von "RTL" soll ein Gerichtssprecher gesagt haben, dass Wendler nun in Berufung gehe.
Michael Wendler: Kein amerikanischer Pass wegen Vorstrafe?
Eigentlich hatte die Staatsanwaltschaft für Michael eine Freiheitsstrafe von einem halben Jahr auf Bewährung gefordert. Die Geldstrafe wirke fast noch kulant. Der Anwalt des Sängers plädiere jedoch auf Freispruch.
Natürlich bin ich völlig unschuldig,
behauptet Michael. Akzeptiert er das Urteil, wäre er vorbestraft. Könnte das vielleicht der Knackpunkt für seine Berufung sein?
Ein Insider habe nämlich "RTL" verraten, dass Michael einen amerikanischen Pass beantragen möchte. "In diesem Fall wäre eine Vorstrafe natürlich extrem hinderlich", meint die Quelle. Michael selbst äußerte sich bis dato nicht weiter zu den Gründen für seine Berufung.
Verwendete Quelle: RTL