Im Urlaub auf unser geliebtes Internet verzichten? Unmöglich! Denn gerade wenn wir verreisen, wollen wir doch unsere Erlebnisse mit Freunden und der Familie auf Instagram und Co. teilen und mit unseren Liebsten via WhatsApp in Kontakt bleiben. Umso schöner war die Nachricht Mitte Juni, dass dank der neuen EU-Roaming-Verordnung zukünftig keine teuren Zusatzgebühren mehr anfallen, wenn wir surfen, telefonieren und texten.
HIER gilt die EU-Roaming-Verordnung nicht
Hast du demnächst den Besuch eines Kreuzfahrtschiffes gebucht, solltest du bei der Nutzung von mobilen Daten allerdings vorsichtig sein. Denn: Die Betreiber der Bordnetze sind NICHT an die seit Juni geltende EU-Roaming-Verordnung gebunden!
Grund hierfür ist das bordeigene Mobilfunknetz bei Fähr- und Kreuzfahrtschiffen, welches wiederum mit einem Satellitennetz verbunden ist. Meist wird das Bordnetz erst einige Seemeilen vom Ufer entfernt eingeschaltet, damit dieses dem Satellitennetz nicht in die Quere kommt.
So vermeidest du teure Roaming-Gebühren
Sobald dein Smartphone in das Bordnetz wechselt, bekommst du, wie beim Wechsel in ein anderes Ländernetz, eine SMS, die dich darauf hinweist. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du dein Handy schon vor Betreten des Schiffes ausschalten, oder die mobilen Daten, beziehungsweise das Datenroaming, deaktivieren.
Wer auch an Bord nicht auf eine Internetverbindung verzichten will, sollte sich vor Reiseantritt über WLAN-Pakete auf dem Schiff informieren oder nach den Roaming-Preisen des Bordnetzes fragen.
So bleiben dir teure Roaming-Gebühren erspart und du tappst nicht in die tückische Urlaubs-Falle.