Fabian Kahl: Zahlreiche falsche Todesmeldungen für "Bares für Rares"-Star veröffentlicht

Fabian Kahl: Zahlreiche falsche Todesmeldungen für "Bares für Rares"-Star veröffentlicht

Im Netz kursierten jetzt mehrere Meldungen in denen Fabian Kahl fälschlicherweise für Tod erklärt wurde. Jetzt hat er sich zu diesen Schocknews geäußert.

Fabian Kahl: Falsche Todesmeldungen

Eigentlich gilt Fabian Kahl (33) als freundlicher und besonnener Händler der TV-Show "Bares für Rares". Doch in den letzten Tagen musste er Neuigkeiten über sich lesen, die nicht nur seinen Fans die Sprache verschlugen. Auf der Videoplattform YouTube kursierten nämlich zahlreiche Meldungen, die hauptsächlich mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden und das Gerücht verbreiteten, dass er auf tragische Weise verstorben ist. Mit Zeilen wie "Fabian Kahl wurde auf der Straße erstochen" oder "Ruhe in Frieden, Fabian Kahl" versuchte man ahnungslose Nutzer zum Klicken zu bringen. Denn laut "Bild" steckt hinter solchen Falschmeldungen ein Geschäftsmodell für Kriminelle. Immerhin werden durch Werbung bei derartigen Clips auch Einnahmen generiert und Todesmeldungen sollen dabei für besonders hohe Klickzahlen sorgen. 

Fabian Kahl: "Mir geht es hervorragend"

Nachdem Fabian Kahl von besorgten Freunden und Fans auf den makaberen Schwindel angesprochen wurde, stellt er jetzt ganz offiziell klar, dass er kerngesund sei und kein Grund zur Sorge besteht. "Diese Gerüchte sind falsch – mir geht es hervorragend", erklärte er dem Blatt. Er habe die Falschmeldungen bei YouTube gemeldet – zunächst ohne Erfolg. Doch mittlerweile habe man dort reagiert und immerhin insgesamt acht Kanäle aufgrund betrügerischer Praktiken gelöscht. "Wir haben strenge Richtlinien, die Inhalte verbieten, die Spam, Betrug und andere betrügerische Praktiken enthalten", heißt es von einem Sprecher der Plattform. Wird der Trödelhändler noch rechtliche Schritte einleiten? Dazu hat er sich bisher nicht geäußert. Allerdings dürfte es ziemlich schwierig werden, falls er sich dafür entscheidet. Denn: Obwohl eine Strafbarkeit wegen übler Nachrede oder Verleumdung möglich sei, komme es selten zu einer Verurteilungen, da die Täter meist aus dem Ausland agieren.

Verwendete Quelle: Bild