Jennifer Lopez: Einstweilige Verfügung gegen Stalker! - Die Freundin von Drake leitet rechtliche Schritte gegen irren Fan ein

Schock bei J.Lo! Sängerin und Schauspielerin Jennifer Lopez, 47, hat eine einstweilige Verfügung gegen einen irren Stalker erwirkt, der sie und ihre Kinder mehrfach belästigt hatte. Die Freundin des Rappers Drake, 30, hatte bereits früher Probleme mit zu anhänglichen Fans gehabt.

Jennifer Lopez' irrer Fan verhaftet

Jennifer Lopez hat eine Einstweilige Verfügung gegen ihren obsessiven Fan Timothy McLanahan erwirkt. Das berichten mehrere US-Medien übereinstimmend. Die 47-Jährige hatte am 3. Januar 2017 beim Gericht von Los Angeles einen Antrag eingereicht, der das Ziel hatte, ihren Stalker auf Abstand zu halten.

Der Mann war schon vorher verhaftet worden, nachdem er auf das Grundstück der Latina gefahren war, mit dem Ziel, sie zu sehen und sich mit ihr zu unterhalten. Laut "TMZ" war es Jennifer selbst, die daraufhin Anzeige erstattet hat. Außerdem hatte er ihr mehrfach aufgelauert. Er sei ihr von Los Angeles nach Las Vegas gefolgt, sei dort zu ihren Shows gekommen und hätte ihr ungewollte Briefe und Blumen geschickt.

Der Mann soll außerdem angeblich in der Vergangenheit mehrere Gewaltdelikte begangen haben. Laut Lopez' Bodyguard wurde McLanahan bereits mehrfach wegen Drohung und Verletzung des Schusswaffengesetzes verhaftet.

Der Richter stimmte dem Antrag der Mutter zweier Kinder zu. Der extreme Fan darf sich daher der 47-Jährigen und ihrer Familie nicht mehr nähern und muss einen Abstand von mindestens 90 Metern zu ihnen halten.

J.Lo: Erfahrung mit Stalkern

Traurigerweise war das nicht der erste Zwischenfall, den die schöne Brünette mit einem obsessiven Fan hatte. Bereits 2013 wurde ein Mann verhaftet, der eine ganze Woche in ihrem Pool-Haus in den Hamptons gelebt hatte! Dieser versuchte nicht mal, seinen Aufenthalt dort zu verheimlichen. Er hatte Selfies von sich geschossen und sie auf Facebook gepostet. Sogar sein Auto parkte vor dem Anwesen der Diva. Auch gegen ihn erwirkte sie eine Einstweilige Verfügung.