Erfolg vor Gericht: Klage gegen Juan Carlos wird fallengelassen
Mit diesem Erfolg hat Juan Carlos (85) sicherlich nicht gerechnet. Wie britische Medien jetzt berichteten, wurde die vorliegende Zivilklage gegen Spaniens Ex-König von der Richterin Rowena Collins Rice, des High Court abgewiesen. Verantwortlich für die Klage war die dänisch-deutsche Geschäftsfrau Corinna zu Sayn-Wittgenstein (58) – von 2004 bis 2009 die frühere Geliebte von Juan Carlos. Sie warf dem Vater von König Felipe VI. (55) vor, sie nach ihrer Trennung ausspioniert und unter anderem belästigt zu haben.
Dafür verlangte sie eine Schadensersatzsumme von rund 145 Millionen Euro, jedoch ohne Erfolg.
Spanien Ex-König: Verantwortlich für ihr "psychisches Leid"
Wie mehrere Quellen jetzt berichteten, soll das Londoner Gericht keine Rücksicht auf das große "psychische Leid" von Corinna zu Sayn-Wittgenstein genommen haben, als sie die Klage laut "Daily Mail" nun abgewiesen haben. Das mögliche Vergehen des Ex-Königs sollen bei der Entscheidung jedoch nicht der Grund gewesen sein, sondern viel mehr, dass der 85-Jährige nicht in Großbritannien lebt. Somit sei der Fall dort nicht zulässig.
Während Seine Majestät Juan Carlos den Energie- und Ressourcenaufwand bedauert, der mit dem Verfahren verbunden war, begrüßt er dennoch die Entscheidung des Londoner High Court, die wenig überraschend seine Unschuld bestätigt,
führte ein Statement aus den Reihen von Juan Carlos weiter aus. Hat der Kampf vor Gericht damit jetzt ein Ende gefunden?
Eher nicht, denn auch, wenn die 58-Jährige über das Urteil "zutiefst enttäuscht" sein soll, habe sie laut "Bild" vor, über weiter Optionen nachzudenken.
Corinna zu Sayn-Wittgenstein-Sayn findet es "entmutigend zu sehen, dass Opfer von Belästigung oft Schwierigkeiten haben, in unserem Rechtssystem Gerechtigkeit zu finden". Damit scheint das Kapitel zumindest für die gebürtige Deutsche noch nicht ganz beendet zu sein.
Verwendete Quellen: Bild, Daily Mail, Bunte