Klage gegen Herausgeber von "Daily Mail"
Es ist ein Prozess, der sich seit September 2019 in die Länge zieht. Damals veröffentlichte "Daily Mail" Ausschnitte eines handgeschriebenen Briefes der Herzogin, den sie im August 2018 an ihren Vater Thomas Markle verschickte. Anwälte von Meghan argumentierten nach der Publikation, dass der Herausgeber damit eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes, des Datenschutzes und des Urheberrechtes beging.
Im Januar 2021 bat Meghans Anwalts-Team den Richter um ein "zusammenfassendes Urteil" in Bezug auf die Verletzung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte, um damit die für Herbst 2021 in London angesetzte Gerichtsverhandlung mit Zeugen platzen zu lassen.
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Teilerfolg vor Gericht errungen
Heute (11.02.) hat nun der Richter eine Entscheidung getroffen, ob es zum Prozess kommt oder nicht. Um ca 17 Uhr deutscher Zeit wurde schließlich bekannt gegeben, dass zugunsten Meghans entschieden wurde! Die brünette Schönheit gewinnt in den Punkten Datenschutz und Persönlichkeitsrecht mit jener Begründung des Richters:
Aufgrund des Urteils bleibt ein öffentliches Hauptverfahren mit Zeugenaussagen aus und Meghan muss ihrem Vater nicht gegenübertreten. Ein wichtiger Teilsieg für die Amerikanerin! Ein Punkt steht jedoch noch aus: Die Verletzung des Urheberrechts. Ob dieses wirklich verletzt wurde, werde wohl in einem "limitierten" Prozess herausgefunden. Die nächste Anhörung in dem Prozess findet am 02. März 2021 statt. Komplett Ruhe hat Prinz Harrys Ehefrau von dem Thema also noch nicht!